KündigungscheckKündigung erhalten?

Drei Wochen können ziemlich kurz sein.

Wichtig: die Dreiwochenfrist

Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.

Wenn die Frist läuft, warten Sie bitte nicht auf eine Antwort per E-Mail oder Kontaktformular.

Termin? Am besten kurz anrufen: 03 55 / 28 86 37 21

Mit dem Kündigungscheck erhalten Sie in wenigen Schritten eine erste Orientierung dazu, welche Punkte in Ihrem Fall eine Rolle spielen können und ob eine anwaltliche Prüfung sinnvoll erscheint.

Der Check ersetzt keine individuelle Beratung. Er hilft aber dabei, schnell die richtigen Fragen zu stellen.

Kündigungscheck starten →

Auszeichnung 2027
TOP Anwalt Arbeitsrecht – F.A.Z. Institut

Kündigungsschutz gehört zu den Schwerpunkten meiner arbeitsrechtlichen Tätigkeit. Ich befasse mich vor allem mit Konflikten, bei denen beruflich oder wirtschaftlich wirklich etwas auf dem Spiel steht: Kündigungen, Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge und Abfindungen.

Mehr zur Auszeichnung (PDF)

Wenige kurze Fragen, keine Angaben zu Ihrer Person. Sie erhalten eine erste Orientierung dazu, welche Punkte bei Ihrer Kündigung geprüft werden sollten und ob eine anwaltliche Prüfung sinnvoll erscheint.

Wann haben Sie die Kündigung erhalten?

Und was ist mit einer Abfindung?

Eine Abfindung gibt es nach einer Kündigung nicht automatisch.

In vielen Kündigungsschutzverfahren spielt sie dennoch eine wichtige Rolle. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung verhandelt werden kann, hängt unter anderem von der Wirksamkeit der Kündigung, den wirtschaftlichen Risiken beider Seiten und der jeweiligen Verhandlungssituation ab.

Eine gute Verhandlungsposition beginnt deshalb mit einer sorgfältigen Prüfung der Kündigung.

Wie geht es weiter?

Wenn Sie die Kündigung prüfen lassen möchten, ist der schnellste Weg ein kurzer Anruf in der Kanzlei.

03 55 / 28 86 37 21

Bürozeiten Montag bis Freitag, 07:30 Uhr bis 16:15 Uhr

Meine Rechtsanwaltsfachangestellte stimmt mit Ihnen einen Termin ab und klärt zugleich, welche Unterlagen benötigt werden.

Für nicht dringende Nachrichten können Sie alternativ das Kontaktformular verwenden.

Bitte zum Termin bereithalten

  • Kündigungsschreiben
  • Arbeitsvertrag und Änderungsverträge
  • letzte drei Gehaltsabrechnungen
  • gegebenenfalls Abmahnungen oder sonstige Schreiben des Arbeitgebers
  • gegebenenfalls Angaben zur Rechtsschutzversicherung

Bitte beachten Sie: Nachrichten per E-Mail oder Kontaktformular werden nicht zwingend am Tag ihres Eingangs gelesen. Wenn die Dreiwochenfrist läuft oder die Angelegenheit anderweitig dringend ist, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit der Kanzlei auf.

Sie haben die Kontrolle. Ich prüfe, berate und verhandle – Sie entscheiden.

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