Rechtsanwalt
Dr. jur. Jens-Torsten Lehmann
Versicherungsrecht. Sozialrecht. Arbeitsrecht.
Kein Anwalt kann alles gleich gut. Ich auch nicht.
Spezialisierung
Deshalb konzentriere ich mich seit vielen Jahren auf drei Rechtsgebiete, die in der Praxis erstaunlich viele Berührungspunkte haben: Versicherungsrecht, Sozialrecht und Arbeitsrecht.
Richter arbeiten übrigens ähnlich. Auch sie sind spezialisiert. Ich kenne jedenfalls keinen Sozialrichter, der morgens über Erwerbsminderungsrenten entscheidet, mittags eine Scheidung verhandelt und nachmittags einen Strafprozess führt.
Der Blick über den Rand
Eine Erkrankung interessiert sich nicht dafür, ob die nächste Frage ins Arbeitsrecht, Sozialrecht oder Versicherungsrecht gehört. Mandanten meistens auch nicht. Genau deshalb halte ich wenig davon, einen Fall ausschließlich durch eine einzige juristische Brille zu betrachten.
Haltung
Was ich nicht gut kann, übernehme ich nicht. Denn ich verliere nicht gerne. Mein Anspruch ist ein Blick aufs Ganze – und eine Auseinandersetzung auf Augenhöhe.
Im „kommunikativen Gefecht“ bevorzuge ich das Florett. Wenn es sein muss, findet sich allerdings auch noch ein Degen in der Kanzlei.
Bei Grundsatzfragen bin ich ausdauernd, im Eilverfahren schnell. Zwei Beispiele:
BSG, 29.11.2022Bis nach Kassel: eine Grundsatzfrage, höchstrichterlich geklärt – mit Wirkung über den Einzelfall hinaus. Entscheidung · Anmerkung
SG Cottbus, 09.12.2022 und 18.04.2024Eilverfahren zum „Off-Label-Use“: Zugang zu einem dringend benötigten Medikament. Beschluss 2022 · Beschluss 2024
Kündigungscheck
Bei einer Kündigung laufen Fristen. Lange Überlegungen helfen deshalb nicht immer weiter. Mit meinem Kündigungscheck können Sie zunächst prüfen lassen, wie die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage einzuschätzen sind und ob eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung in Betracht kommt.
VeröffentlichungenWas ich zum Recht zu sagen habe.
Ich veröffentliche regelmäßig in sozialrechtlichen Fachzeitschriften. Hier meine aktuellen Beiträge:
Zu meiner PersonWer steckt hinter den Schriftsätzen?
Seit 2004 bin ich Rechtsanwalt, seit 2010 in eigener Kanzlei. Heute konzentriere ich mich auf drei eng miteinander verbundene Rechtsgebiete: Versicherungsrecht, Sozialrecht und Arbeitsrecht.
2009Fachanwalt für Versicherungsrecht
2014Fachanwalt für Sozialrecht
2027TOP Anwalt ArbeitsrechtF.A.Z. Institut
Zwei Fachanwaltstitel, drei Schwerpunkte – und inzwischen auch eine Auszeichnung für den dritten.
Meine Schwerpunkte
VersicherungsrechtFachanwalt für Versicherungsrecht
Im Versicherungsrecht konzentriere ich mich ausschließlich auf das Personenversicherungsrecht – also auf Versicherungen, bei denen nicht eine Sache, sondern der Mensch und seine Gesundheit, Arbeitskraft oder Leistungsfähigkeit im Mittelpunkt stehen.
Typische Themen sind:
Berufsunfähigkeitsversicherung · private Krankenversicherung · Krankentagegeld · private Unfallversicherung · Invalidität · Leistungsprüfung · Gesundheitsfragen · vorvertragliche Anzeigepflicht · Rücktritt und Anfechtung · medizinische Notwendigkeit
Gerade hier überschneiden sich medizinische, sozialrechtliche und versicherungsrechtliche Fragen häufig. Diese Schnittstellen gehören zu den Schwerpunkten meiner anwaltlichen Tätigkeit. Sachversicherungen – etwa Hausrat-, Gebäude- oder sonstige Sachschäden – bearbeite ich dagegen nicht. Auch im Versicherungsrecht gilt also: Ich mache nicht alles.
SozialrechtFachanwalt für Sozialrecht
Wenn Krankheit, Behinderung, Arbeitslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit die eigene Lebensplanung verändern, geht es im Sozialrecht häufig um sehr viel mehr als um einen Bescheid.
Typische Themen sind:
Bürgergeld · Arbeitslosengeld · Sperrzeit · Krankengeld · Erwerbsminderungsrente · Schwerbehinderung · GdB · Merkzeichen · Pflegegrad · Arbeitsunfall · Berufskrankheit
Im Erwerbsminderungsrenten- und Schwerbehindertenrecht steckt die entscheidende Frage häufig im Gutachten eines medizinischen Sachverständigen. Und solche Gutachten sind nicht schon deshalb überzeugend, weil sie viele Seiten haben. Ich prüfe, ob Befunde, Funktionsbeeinträchtigungen und Leistungsvermögen vollständig erfasst wurden – und ob das Ergebnis tatsächlich aus dem folgt, was zuvor festgestellt worden ist.
Ich vertrete gegenüber Jobcentern, Agenturen für Arbeit, Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, Pflegekassen, Versorgungsämtern und Berufsgenossenschaften – erforderlichenfalls auch vor den Sozialgerichten.
ArbeitsrechtTOP Anwalt 2027 Arbeitsrecht – F.A.Z. Institut
Im Arbeitsrecht befasse ich mich vor allem mit den Konflikten, bei denen es um mehr geht als um eine Formulierung im Zeugnis. Mein Schwerpunkt liegt dort, wo Arbeitsplätze, Einkommen und wirtschaftliche Entscheidungen auf dem Spiel stehen.
Typische Themen sind:
Kündigung · Kündigungsschutz · Aufhebungsvertrag · Abfindung · Freistellung · Abmahnung · Arbeitsvergütung · Annahmeverzugslohn · Befristung · krankheitsbedingte Kündigung
Besonders häufig geht es um die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis endet, zu welchen Bedingungen es beendet werden kann und welche wirtschaftlichen Folgen damit verbunden sind. Genau hier ist die Verbindung zum Sozialrecht besonders wichtig. Gerade bei Kündigungen greifen Arbeitsrecht und Sozialrecht häufig ineinander, etwa bei Arbeitslosengeld, Sperrzeiten oder Krankengeld.