Berufsunfähigkeit

„Meine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.“ Diesen Satz höre ich oft – leider! Insbesondere bei psychischen Erkrankungen (Depression, Burnout-Syndrom), die in den letzten Jahren rapide zugenommen haben, machen die Versicherungsgesellschaften selten das, was sie sollen, nämlich im Leistungsfall zahlen.

Häufig werden Menschen mit derartigen Problemen als Simulanten abgestempelt, weil es sich um nicht sichtbare Symptome handelt. Für die streng logische Welt der Mediziner und Juristen, bei denen Wirkungen immer auch Ursachen haben (müssen), sind diese Beschwerdebilder „schwer zu packen“. Röntgenaufnahmen und Laboruntersuchungen helfen hier nicht weiter. Die BU-Versicherer sprechen in ihren ablehnenden Entscheidungen oft davon, dass die gesundheitlichen Störungen einschließlich ihres Schweregrades nicht eindeutig objektiviert werden konnten.

Hier die 3 „Klassiker“ unter den Ablehnungsgründen der BU-Versicherer:

  • Der BU-Grad von 50% wird nicht erreicht.
  • Vorerkrankungen wurden (angeblich) bei Vertragsschluss nicht angegeben.
  • Der Mandant reagiert nicht (mehr) auf Nachfragen des Versicherers.

 

Viele, die berufskrank werden, sind – wie der dritte „Klassiker“ zeigt – hoffnungslos damit überfordert, sich neben ihrer Krankheit noch mit dem Versicherer auseinandersetzen zu müssen. Sie geben vorschnell auf. Ein Experte, der Erfahrung mit der Durchsetzung von BU-Ansprüchen hat, kann in solchen Situationen den Schriftwechsel mit dem Versicherer übernehmen und dabei helfen, die Anerkennung durchsetzen.

Checkliste:

Welche Unterlagen ich für eine erfolgversprechende Wahrnehmung in Ihrem BU-Fall benötige, erfahren Sie hier.

Um alles Weitere kümmere ich mich. Dies gilt nicht nur für die Deckungsanfrage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer. Ich klopfe auch (negative) medizinische Gutachten auf formelle und inhaltliche „Schwachstellen“ ab. So läuft beispielsweise ein Gutachten in „die falsche Richtung“, wenn Sachverständige – wie häufig zu beobachten – nur unzureichend über den rechtlichen Prüfungsmaßstab aufgeklärt werden. Begriffe wie Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Invalidität, Erwerbsunfähigkeit und Behinderung sind strikt auseinanderzuhalten.

Regelmäßig erreichen mich auch Fragen mit folgendem Inhalt: