Versicherungsrecht
Versicherungsrecht ist ein Rechtsgebiet, auf das sich nur wenige Kanzleien spezialisiert haben. Hierbei entscheidet oft „das Kleingedruckte über das Große“. Ich weiß, wie Ihre Sachbearbeiter in den Versicherungskonzernen und Ihre Richter denken.
Als Fachanwalt bearbeite ich schwerpunktmäßig Fälle aus dem Personenversicherungsrecht. Dort wird ein bestimmtes Personenrisiko (Berufsunfähigkeit, Unfall, Krankheit) versichert. Beim Sachversicherungsrecht geht es demgegenüber um die Absicherung von Gegenständen (KFZ, Wohngebäude, Hausrat) gegen bestimmte Risiken (Unfall, Diebstahl, Feuer).
Durch meine weit über 10jährige Tätigkeit in diesem Bereich und hunderten von mir geführten Verfahren kenne ich die Spielregeln. Ich bin mit nahezu allen Fallstricken, die im Dickicht des Versicherungsdschungels lauern, bestens vertraut.
Wenn keine einvernehmliche Lösung gelingt, müssen die Fälle häufig „streitig“ vor Gericht ausgetragen werden. Ich bin seit 2004 als Prozessanwalt zugelassen und kann deutschlandweit vor allen Land- und Oberlandesgerichten auftreten. Einzelne Verfahren wurden bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) gebracht und gemeinsam mit einem dort zugelassenen BGH-Anwalt ausgestritten.
Hier meine Schwerpunkte im Überblick:
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allgemeines Versicherungsvertragsrecht
vorvertragliche Anzeigepflicht, Gesundheitsfragen, Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung -
Berufsunfähigkeitsversicherung
Grad der Berufsunfähigkeit, befristetes und unbefristetes Anerkenntnis, Erstprüfung, Nachprüfungsverfahren -
private Unfallversicherung
Unfall, Fristen, Invaliditätsentschädigung, Gliedertaxe, Unfallrente, Anerkenntnis, Vorschuss, Erstbemessung, Nachbemessung -
private Krankenversicherung
Kostenerstattung, medizinische Notwendigkeit -
private Krankentagegeldversicherung
Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit