Krankheitskosten

Ca. 9 Millionen Menschen sind in Deutschland privat krankenversichert. Doch was, wenn der Krankenversicherer nicht zahlt – beispielsweise für die bereits durchgeführte Ayurveda-Behandlung, die anstehende Augenoperation (LASIK-Behandlung) oder die lange geplante zahnärztliche Behandlung.

Sie haben dann 2 Möglichkeiten: Entweder Sie surfen selbst im Internet, um Lösungen zu Ihrem Problem zu finden oder Sie nehmen direkt Kontakt mit mir auf. Ein fundiertes Schreiben hilft in der Regel mehr als stundenlanges Suchen im Netz. Denn jeder Fall ist anders und Standardlösungen gibt es fast nie.

Checkliste:

Welche Unterlagen ich für eine erfolgversprechende Wahrnehmung bei Ihrem PKV-Problem benötige, erfahren Sie hier.

Um alles Weitere – auch die Deckungsanfrage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer – kümmere ich mich.

Dreh- und Angelpunkt vieler Streitigkeiten mit der PKV ist der Begriff der medizinischen Notwendigkeit der Heilbehandlung. Nur wenn diese vorliegt, wird gezahlt. Nach der etwas sperrigen Definition des BGH ist eine Heilbehandlungsmaßnahme dann medizinisch notwendig, »wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der ärztlichen Behandlung vertretbar war, sie als notwendig anzusehen.«

Unerheblich sind in diesem Zusammenhang immer wiederkehrende Einwände der Versicherer, die mit der eigentlichen Definition nichts zu tun haben. Hier die „top 5“: