Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist ein ganz besonderes Rechtsgebiet. Wer schon einmal vor dem Arbeitsgericht war, wird bestätigen: Hier wird gestritten und gefeilscht, wie sonst vor kaum einem anderen Gericht. Gern streite und feilsche ich auch erfolgreich für Ihr gutes Recht.

Übrigens: Zu meinen Mandanten zählen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Hierin sehe ich keinen Interessenkonflikt oder „Verrat am Mandanten“, sondern einen strategischen Vorteil. Denn ich meine, dass ein Anwalt nur dann gute Verhandlungsergebnisse für seine Mandanten erzielen kann, wenn er weiß, wie der jeweilige Gegner „tickt“ und wo er seine Stärken und Schwächen hat. Nutzen Sie diese Erfahrung!

Mit der richtigen Strategie können sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber „dicke Bretter gebohrt“ werden: so beispielsweise bei der Abwehr einer Verdachtskündigung (Urteil des ArbG Cottbus vom 31.08.2022) oder bei der Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung und der Abwehr von Vergütungsansprüchen (Urteil des ArbG Cottbus vom 26.10.2023). Erfolge sind bei einem Wechsel der Perspektive für beide Parteien möglich.

Dass auch eine Kettenbefristung, also das Hintereinanderschalten mehrerer befristeter Arbeitsverträge, bei einer großen Universität mit Monopolstellung nicht endlos funktioniert, belegt das Urteil des ArbG Cottbus vom 30.11.2022. Nur zur Information: Das Urteil vom 30.11.2022 ist mittlerweile rechtskräftig. Die Berufung wurde am 21.11.2023 nach den deutlichen Hinweisen des LAG Berlin-Brandenburg von der Gegenseite zur Vermeidung einer verbindlichen obergerichtlichen Entscheidung zurückgenommen.

Oft haben Arbeitsrechtsfälle eine Vielzahl von Berührungspunkten zum Sozialrecht. Beide Rechtsgebiete sind vor allem beim Kündigungsschutz eng miteinander verzahnt. Betroffene müssen häufig erleben, wie die Arbeitsagentur nach der bloßen Hinnahme einer rechtswidrigen Kündigung eine Sperrzeit verhängt oder das Jobcenter ihre Sozialleistungen kürzt, die sie bei Hilfebedürftigkeit beantragen können. Die arbeitsrechtliche Fallbearbeitung mit 360-Grad-Blick erfordert deshalb auch vertiefte Rechtskenntnisse im Bereich der Sozialgesetzbücher SGB I bis SGB XII.

Bei einer Kündigung wegen einer (längeren) Erkrankung oder einem Unfall des Arbeitnehmers bestehen auch weitere Verflechtungen mit dem Personenversicherungsrecht, z.B. mit der privaten Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Standardlösungen gibt es hier fast nie. Umso wichtiger ist eine arbeits- und versicherungsrechtliche Vertretung Ihrer Interessen aus einer Hand!

Hier meine Schwerpunkte im Überblick: