Arbeitsrecht
Arbeitsrecht ist ein ganz besonderes Rechtsgebiet. Wer schon einmal vor dem Arbeitsgericht war, wird bestätigen: Hier wird gestritten und gefeilscht, wie sonst vor kaum einem anderen Gericht. Gern streite und feilsche ich auch erfolgreich für Ihr gutes Recht.
Übrigens: Zu meinen Mandanten zählen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Hierin sehe ich keinen Interessenkonflikt oder „Verrat am Mandanten“, sondern einen strategischen Vorteil. Denn ich meine, dass ein Anwalt nur dann gute Verhandlungsergebnisse für seine Mandanten erzielen kann, wenn er weiß, wie der jeweilige Gegner „tickt“ und wo er seine Stärken und Schwächen hat. Nutzen Sie diese Erfahrung!
Oft haben Arbeitsrechtsfälle eine Vielzahl von Berührungspunkten zum Sozialrecht. Beide Rechtsgebiete sind vor allem beim Kündigungsschutz eng miteinander verzahnt. Betroffene müssen häufig erleben, wie die Arbeitsagentur nach der bloßen Hinnahme einer rechtswidrigen Kündigung eine Sperrzeit verhängt oder das Jobcenter ihre Sozialleistungen kürzt, die sie bei Hilfebedürftigkeit beantragen können. Die arbeitsrechtliche Fallbearbeitung mit 360-Grad-Blick erfordert deshalb auch vertiefte Rechtskenntnisse im Bereich der Sozialgesetzbücher SGB I bis SGB XII.
Bei einer Kündigung wegen einer (längeren) Erkrankung oder einem Unfall des Arbeitnehmers bestehen auch weitere Verflechtungen mit dem Personenversicherungsrecht, z.B. mit der privaten Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Standardlösungen gibt es hier fast nie. Umso wichtiger ist eine arbeits- und versicherungsrechtliche Vertretung Ihrer Interessen aus einer Hand!
Hier meine Schwerpunkte im Überblick:
- Kündigungsschutzklagen
- fristlose Kündigungen
- ordentliche Kündigungen
- Verhandlungen bei Aufhebungsverträgen und Abfindungsvereinbarungen
- sozialrechtliche Konsequenzen bei Aufhebungsverträgen und Eigenkündigung (Arbeitsagentur und Jobcenter)
- versicherungsrechtliche Konsequenzen bei krankheitsbedingter Kündigung (Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit)
- Abmahnungen
- wirksame Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Vergütungsansprüche
- Urlaubsansprüche