Rechtsanwalt
Dr. jur. Jens-Torsten Lehmann
Die Rechtsordnung wird immer komplexer. Kein Anwalt kann heutzutage alle Fachgebiete mit der gleichen Qualität bearbeiten – auch ich nicht. Daher habe ich schon vor langer Zeit beschlossen, nur noch das zu machen, was ich wirklich gut kann. Was ich nicht (gut) kann, übernehme ich nicht. Denn ich verliere nicht gerne. Mein nahezu ausschließlicher Schwerpunkt liegt auf der Bearbeitung von Mandaten aus den Bereichen Arbeit und Soziales sowie Gesundheit und Versicherungen. Hierbei steht der Mensch im Mittelpunkt! Auch „Hartz IV“ (seit dem 01.01.2023: Bürgergeld) gehört dazu – denn ich weiß: Hier geht es um Ihre Existenz.
Die Fokussierung auf ausgewählte Rechtsgebiete, die gerade wie das Sozial- und das Personenversicherungsrecht eine Vielzahl von Berührungspunkten haben, gewährleistet eine Fallbearbeitung mit 360-Grad-Blick. Unterstrichen wird diese Spezialisierung durch entsprechende Fachanwaltstitel.
Wer – wie ich – nahezu täglich mit versicherungs-, sozial- und arbeitsrechtlichen Fragen zu tun hat, die häufig eng miteinander verzahnt sind, beschäftigt sich mit dieser Materie viel intensiver, als derjenige, der nur alle 3 Monate einen solchen Fall auf den Tisch bekommt.
Richter arbeiten ähnlich. Auch sie sind spezialisiert. Ich kenne keinen Sozialrichter, der auch Familien- oder Strafrecht bearbeitet. Mein Anspruch besteht darin, auf Augenhöhe mitzureden. In diesem „kommunikativen Gefecht“ streite ich gern für Ihr Recht – lieber sportlich elegant mit dem Florett, manchmal muss aber auch verbal der Degen eingesetzt werden.
Bei Grundsatzfragen bin ich ausdauernd und – soweit der Fall geeignet erscheint – auch gern gewillt, den Instanzenzug voll auszuschöpfen. Obgleich der Weg zur „Feststellung“ der Eignung manchmal auch sehr steinig sein kann (Detail hierzu). Wenn dann aber – wie beispielsweise am 29.11.2022 vor dem BSG – von „ganz oben“ Recht gesprochen wird, freut das bei einem Klageerfolg nicht nur den Mandanten und den Anwalt. Denn von solchen höchstrichterlichen Urteilen profitieren alle (Detail zur Ausstrahlungswirkung einer Entscheidung aus Kassel).
Manchmal muss es auch besonders schnell gehen. Wenn beispielsweise unser Gesundheitswesen an seine Grenzen stößt und schleppende bürokratische Entscheidungen zur Bewilligung eines Medikamentes im „Off-Label-Use“ über Leben und Tod entscheiden, muss ein Eilverfahren eingeleitet werden. Dass so auch schwerstkranken Personen geholfen werden kann, bei den alle gängigen Behandlungsoptionen ausgeschöpft sind, zeigt der Beschluss des SG Cottbus vom 09.12.2022. „Off-Label-Use“ bedeutet wörtlich „andere Verwendung als auf dem Etikett“ oder sinngemäß „nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch“. Dass die Grenze der Indizierung eines Arzneimittels mitunter schwierig zu bestimmen ist, belegt der Beschluss des SG Cottbus vom 18.04.2024, der nach mehrstündiger Zeugenvernehmung der behandelnden Ärztin ergangen ist.
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