VersicherungsrechtFachanwalt für Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht konzentriere ich mich auf das Personenversicherungsrecht – also auf Versicherungen, bei denen der Mensch, seine Gesundheit und seine Arbeitskraft im Mittelpunkt stehen.

Mein besonderer Schwerpunkt liegt im Berufsunfähigkeitsrecht. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die private Unfallversicherung. Daneben bearbeite ich ausgewählte Mandate aus der privaten Krankenversicherung und der Krankentagegeldversicherung.

Mit Hausrat-, Gebäude-, Kfz- und anderen Sachversicherungen befasse ich mich dagegen nicht.

Auch im Versicherungsrecht gilt: Ich mache nicht alles.

Mein besonderer Schwerpunkt

Berufsunfähigkeit

„Meine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.“

Diesen Satz höre ich häufig. Gerade bei psychischen Erkrankungen wie Depression oder Burnout entstehen oft schwierige Auseinandersetzungen darüber, ob und in welchem Umfang Berufsunfähigkeit tatsächlich vorliegt.

Die Beschwerden sind nicht sichtbar, Röntgenbilder und Laborwerte helfen selten weiter. In ablehnenden Entscheidungen heißt es dann gern, die gesundheitlichen Störungen ließen sich „nicht eindeutig objektivieren“.

Drei Klassiker bei der Leistungsablehnung

  1. „Der BU-Grad von 50 % wird nicht erreicht.“Oft hängt das daran, wie der Beruf zuletzt ganz konkret ausgeübt wurde.
  2. „Vorerkrankungen wurden nicht angegeben.“Ob daraus wirklich ein Rücktritts- oder Anfechtungsrecht folgt, ist eine eigene Prüfung wert.
  3. „Es fehlen Unterlagen.“Viele Betroffene sind neben ihrer Erkrankung mit dem Schriftwechsel überfordert. Den übernehme ich.

Medizinische Gutachten entscheiden häufig mit

Bei der Prüfung einer Berufsunfähigkeit geht es nicht nur um Versicherungsbedingungen. Regelmäßig spielen medizinische Gutachten und Stellungnahmen eine zentrale Rolle.

Ich prüfe deshalb, ob die gesundheitlichen Einschränkungen vollständig erfasst worden sind, ob der Sachverständige den richtigen rechtlichen Maßstab zugrunde gelegt hat und ob seine Schlussfolgerungen tatsächlich aus den erhobenen Befunden folgen.

Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung und Schwerbehinderung sind nicht dasselbe – auf diese Unterschiede achte ich sehr genau.

Berufsunfähigkeit hört nicht beim Versicherungsvertrag auf

Eine länger andauernde Erkrankung kann gleichzeitig Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung, zur Erwerbsminderungsrente, zur Schwerbehinderung oder zum Arbeitsverhältnis aufwerfen.

Genau hier greifen meine drei Tätigkeitsschwerpunkte ineinander.

Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeit

Wann bin ich berufsunfähig?

Berufsunfähig ist nach den meisten Versicherungsbedingungen, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf – so, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann. Was im Einzelnen gilt, ergibt sich aus Ihren Versicherungsbedingungen.

Was bekomme ich im Leistungsfall?

In der Regel die vereinbarte monatliche Rente, häufig zusätzlich die Befreiung von den Beiträgen. Welche Leistungen genau versichert sind, steht im Versicherungsschein und in den Bedingungen.

Was ist der Unterschied zwischen einer konkreten und einer abstrakten Verweisung?

Bei der abstrakten Verweisung darf der Versicherer Sie auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie nach Ausbildung und Erfahrung ausüben könnten und der Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht – auch wenn Sie ihn tatsächlich nicht ausüben. Die konkrete Verweisung betrifft nur einen Beruf, den Sie tatsächlich ausüben. Viele neuere Verträge verzichten auf die abstrakte Verweisung.

Wie lange bekomme ich die monatliche BU-Rente?

Solange die Berufsunfähigkeit fortbesteht, längstens bis zum vereinbarten Ende der Leistungsdauer. Ob sie fortbesteht, darf der Versicherer im Nachprüfungsverfahren kontrollieren.

Was ist ein Nachprüfungsverfahren?

Hat der Versicherer seine Leistungspflicht anerkannt, darf er später prüfen, ob die Berufsunfähigkeit noch besteht. Will er die Leistung einstellen, muss er die Veränderung gegenüber dem Zeitpunkt des Anerkenntnisses nachvollziehbar darlegen; wirksam wird die Einstellung frühestens drei Monate nach Zugang dieser Mitteilung.

Was ist eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung?

Vor Vertragsschluss müssen die Gesundheitsfragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Fehlt eine erfragte Angabe, kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten, kündigen, den Vertrag anpassen oder bei Arglist anfechten. Ob ihm diese Rechte tatsächlich zustehen, hängt von vielen Voraussetzungen ab – etwa von einer ordnungsgemäßen Belehrung und von Fristen.

Soll ich die Vereinbarung der Versicherungsgesellschaft annehmen?

Versicherer bieten mitunter eine individuelle Vereinbarung an, etwa eine befristete Leistung oder einen Vergleich. Solche Vereinbarungen können Rechte einschränken, die Ihnen sonst zustünden. Unterschreiben Sie deshalb nichts, bevor die Vereinbarung geprüft ist.

Wie geht es nach einer Leistungsablehnung der Versicherungsgesellschaft weiter?

Zuerst wird geprüft, worauf die Ablehnung gestützt ist und ob sie trägt – vor allem, wenn sie auf einem Gutachten beruht. Vieles lässt sich außergerichtlich klären; sonst bleibt die Klage. Warten Sie nicht zu lange: Auch Ansprüche aus der BU-Versicherung können verjähren.

Soll ich auch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen?

Häufig ja. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente folgt eigenen Regeln: Maßgeblich ist, wie viele Stunden Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch arbeiten können, nicht Ihr bisheriger Beruf. Beide Verfahren sollten aufeinander abgestimmt werden, weil Angaben und Gutachten des einen im anderen eine Rolle spielen können.

Soll ich auch einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen?

Das kann sinnvoll sein. Die Feststellung eines Grades der Behinderung ist ein eigenes Verfahren mit eigenen Vorteilen – etwa dem besonderen Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Für die Berufsunfähigkeit ist der Grad der Behinderung dagegen nicht maßgeblich.

Wie verhalte ich mich bei einer Kündigung meines Arbeitsverhältnisses?

Auch während eines BU-Verfahrens läuft nach einer Kündigung die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage. Ein Aufhebungsvertrag oder eine Eigenkündigung kann außerdem Folgen für das Arbeitslosengeld haben. Lassen Sie sich deshalb beraten, bevor Sie etwas unterschreiben.

Zu welchem Zeitpunkt ist es sinnvoll, einen Fachanwalt zu beauftragen?

Am besten, bevor der Leistungsantrag gestellt wird – spätestens aber, wenn der Versicherer weitere Unterlagen anfordert, eine Vereinbarung anbietet oder die Leistung ablehnt. Die ersten Angaben im Antrag und in den Fragebögen prägen das gesamte weitere Verfahren.

Zweiter Schwerpunkt

Private Unfallversicherung

Zack. Ein Unfall ist schnell passiert.

Ob daraus ein Anspruch gegen die private Unfallversicherung entsteht und wie hoch die Leistung ausfällt, ist allerdings häufig weniger schnell geklärt.

Gezahlt wird vor allem dann, wenn nach dem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung zurückbleibt – die Invalidität. Wie hoch sie bemessen wird, richtet sich regelmäßig nach der Gliedertaxe und meist nach einem medizinischen Gutachten.

Im Mittelpunkt stehen

  • Unfallbegriff
  • Invalidität
  • Invaliditätsgrad
  • Gliedertaxe
  • Progression
  • Unfallrente
  • Erstbemessung
  • Neubemessung
  • medizinische Begutachtung

Achtung, Fristen

In den meisten Verträgen muss die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten, innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt und ebenfalls innerhalb von 15 Monaten beim Versicherer geltend gemacht worden sein. Wer diese Fristen versäumt, kann den Anspruch verlieren.

Ein Unfall hält sich nicht an Rechtsgebiete

Ein schwerer Unfall kann zugleich Auswirkungen auf die private Unfallversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, den Grad der Behinderung, eine Erwerbsminderungsrente oder die Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Auch arbeitsrechtliche Fragen können hinzukommen.

Deshalb lohnt sich häufig der Blick über die einzelne Versicherung hinaus.

Krankentagegeld

Die private Krankentagegeldversicherung soll den Verdienstausfall während einer vorübergehenden vollständigen Arbeitsunfähigkeit auffangen.

Soweit die Theorie.

In der Praxis gibt es drei Klassiker:

  1. „Die Gesundheitsfragen wurden nicht richtig beantwortet.“
  2. „Sie sind nicht vollständig arbeitsunfähig.“
  3. „Sie sind inzwischen berufsunfähig.“

Gerade der letzte Punkt ist rechtlich und wirtschaftlich bedeutsam. Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsrente verfolgen unterschiedliche Zwecke und unterliegen unterschiedlichen Voraussetzungen. Weil das Krankentagegeld häufig höher ist als die BU-Rente, lohnt ein genauer Blick, bevor der Versicherer die Zahlung mit Hinweis auf eine Berufsunfähigkeit einstellt. Auch hier können medizinische Gutachten entscheidend sein.

Mandate aus diesem Bereich übernehme ich nach vorheriger Prüfung des konkreten Falles und meiner aktuellen Kapazitäten.

Private Krankenversicherung

Auch bei der privaten Krankenversicherung entstehen immer wieder Streitigkeiten darüber, ob Behandlungskosten übernommen werden müssen. Im Mittelpunkt steht häufig die Frage der medizinischen Notwendigkeit.

  • Behandlungskosten
  • Operationen
  • Zahnbehandlung
  • neue Behandlungsmethoden
  • medizinische Notwendigkeit
  • Leistungsablehnung

Mandate aus diesem Bereich übernehme ich nach vorheriger Prüfung des konkreten Falles und meiner aktuellen Kapazitäten.

Was Versicherer immer wieder prüfen

Unabhängig von der konkreten Versicherung wiederholen sich manche Fragen.

  • Gesundheitsfragen
  • vorvertragliche Anzeigepflicht
  • Rücktritt
  • Anfechtung
  • medizinische Gutachten
  • Leistungsprüfung

Ein Streit kann deshalb schon lange vor der eigentlichen Frage beginnen, ob der Versicherungsfall eingetreten ist. Gerade bei Berufsunfähigkeit und Krankentagegeld spielt häufig eine Rolle, welche gesundheitlichen Angaben beim Vertragsschluss gemacht wurden und wie diese heute bewertet werden.

Medizin trifft Recht

Personenversicherungsrecht lässt sich häufig nicht sinnvoll bearbeiten, ohne medizinische Unterlagen, Befundberichte und Sachverständigengutachten genau zu lesen. Das gilt besonders bei Berufsunfähigkeit und Unfallversicherung.

Ich befasse mich seit vielen Jahren auch im Sozialrecht mit der Auswertung medizinischer Sachverständigengutachten – insbesondere im Erwerbsminderungs- und Schwerbehindertenrecht. Diese Erfahrung hilft dort, wo Versicherungsrecht und Medizin aufeinandertreffen.

Ein langes Gutachten ist schließlich nicht automatisch ein gutes Gutachten.

Und wenn es vor Gericht geht

Kommt keine Einigung zustande, führe ich das Verfahren vor Gericht – vor den Land- und Oberlandesgerichten bundesweit. Einzelne Verfahren habe ich gemeinsam mit einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt bis vor den BGH gebracht.

Termin? Lieber kurz anrufen.

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Bürozeiten Montag bis Freitag, 07:30 Uhr bis 16:15 Uhr

Meine Rechtsanwaltsfachangestellte stimmt mit Ihnen einen Termin ab und klärt zugleich, welche Unterlagen benötigt werden.

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Hier meine Schwerpunkte im Überblick:

Interview ohne Worte.
Seit über 10 Jahren sind Sie nun schon selbständig. Könnten Sie sich vorstellen, wieder zurück in ein Anstellungsverhältnis zu wechseln?
Und was ist, wenn eine Großkanzlei Sie anrufen und mit gigantischem Gehalt um Sie werben würde?
Was zeichnet einen guten Anwalt aus?
Digitale Spracherkennung, Elektronischer Rechtsverkehr, Legal Tech: Was kann keine noch so geniale Workflow-Automatisierung in Ihrer Kanzlei ersetzen?
Manchmal kann es beim Gericht sicherlich auch laut werden. Was machen Sie, um nicht die Beherrschung zu verlieren?
Und wenn die Stimmung kippt und die Luft toxisch wird, haben Sie dann eine Strategie?
Herz oder Verstand? Was ist wichtiger im Sozialrecht?
Geht es im Versicherungsrecht tatsächlich immer nur um das Kleingedruckte?
Sie vertreten im Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Sehen Sie hierin einen Widerspruch?
Porsche oder Tesla? Wie kommen Sie regelmäßig zur Arbeit und zum Gericht?
Neben Ihrer Tätigkeit als Anwalt sind Sie auch wissenschaftlich publizierend tätig. Was macht Ihnen mehr Spaß?
Wo sehen Sie sich in 10 Jahren?
Und zum Schluss: Wie sehen Sie eigentlich aus, wenn Sie zufrieden und ganz entspannt sind?