SozialrechtFachanwalt für Sozialrecht

Sozialrecht entscheidet selten über Nebensächlichkeiten. Häufig geht es um die wirtschaftliche Existenz, die eigene Wohnung, Krankengeld, eine Erwerbsminderungsrente oder darum, wie gesundheitliche Einschränkungen rechtlich bewertet werden.

Meine Schwerpunkte lassen sich drei Fragen zuordnen. Was kann ich gesundheitlich noch? – Erwerbsminderungsrente, Schwerbehindertenrecht, Pflegegrad. Wer zahlt, solange ich krank bin? – Krankengeld und gesetzliche Krankenversicherung. Wovon lebe ich? – Arbeitslosengeld, Grundsicherung und die Kosten der Unterkunft.

Dabei gibt es zwei Dinge, mit denen ich mich besonders häufig beschäftige: medizinische Sachverständigengutachten – und Bescheide, bei denen sich der genaue Blick auf die Berechnung oder Begründung lohnt.

Auch innerhalb eines Fachanwaltsgebiets ist Spezialisierung sinnvoll.

Besonderheiten im Sozialrecht

Zwei Dinge, die viele nicht wissen

1

Das Kostenrisiko ist gering

Für Versicherte, Leistungsberechtigte und behinderte Menschen sind Verfahren vor den Sozialgerichten gerichtskostenfrei (§ 183 SGG). Auch wer verliert, muss der Behörde nichts erstatten.

Bleiben die eigenen Anwaltskosten – dafür gibt es Beratungshilfe für die außergerichtliche Vertretung und Prozesskostenhilfe für das Verfahren vor Gericht.

2

Alte Bescheide sind nicht endgültig

Auf Antrag prüft die Behörde erneut, ob sie von Anfang an falsch entschieden hat (Überprüfungsverfahren, § 44 SGB X).

War der Bescheid rechtswidrig, werden Leistungen rückwirkend nachgezahlt – im Grundsatz bis zu vier Jahre. Bei Leistungen des Jobcenters und bei der Sozialhilfe ist die Rückwirkung dagegen auf ein Jahr begrenzt.

Wenn eine Sache offen ist, rate ich deshalb eher zur Klage als zum Abwarten.

Schwerpunkt

Erwerbsminderungsrente

Ein Gutachten ist nicht schon deshalb richtig, weil es viele Seiten hat.

In Verfahren wegen einer Erwerbsminderungsrente entscheidet häufig ein medizinisches Sachverständigengutachten darüber, ob eine Rente bewilligt oder abgelehnt wird.

Ich lese deshalb nicht nur die Zusammenfassung am Ende. Entscheidend ist, ob die erhobenen Befunde vollständig sind, das Leistungsvermögen nachvollziehbar beurteilt wurde und die Schlussfolgerungen tatsächlich aus dem folgen, was zuvor festgestellt worden ist.

Medizinische Sachverständige sind ebenso wenig unfehlbar wie Juristen. Wer ein Gutachten angreift, muss deshalb nicht laut werden – sondern genau benennen, an welcher Stelle es nicht trägt.

Typische Themen

  • Leistungsvermögen
  • volle und teilweise Erwerbsminderung
  • medizinische Gutachten
  • Reha-Berichte
  • Befundberichte
  • psychische Erkrankungen
  • orthopädische Erkrankungen
  • § 109 SGG

Eine Erwerbsminderung kommt selten allein

Eine länger andauernde Erkrankung wirft oft weitere Fragen auf: Droht eine Kündigung? Sollte ein Grad der Behinderung festgestellt werden? Besteht eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Diese Fragen bespreche ich mit Ihnen gleich mit.

Schwerpunkt

Schwerbehindertenrecht

Nicht die Diagnose entscheidet. Entscheidend sind ihre Auswirkungen.

Beim Grad der Behinderung geht es nicht allein darum, welche Erkrankungen in einer Patientenakte stehen. Entscheidend ist, wie stark die gesundheitlichen Einschränkungen die Teilhabe am Leben beeinträchtigen.

FeststellungWas sie praktisch bedeutet
GdB 50SchwerbehinderteneigenschaftKündigung nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes · fünf Arbeitstage Zusatzurlaub im Jahr (§ 208 SGB IX) · Pauschbetrag von 1.140 Euro (§ 33b EStG)
GdB 30 oder 40Gleichstellung möglichauf Antrag bei der Agentur für Arbeit – eröffnet den besonderen Kündigungsschutz, aber keinen Zusatzurlaub
Merkzeichen Gerhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr – Grundlage für die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr gegen eine Wertmarke von 80 Euro im Jahr oder wahlweise für die halbe Kraftfahrzeugsteuer. Beides zusammen schließt das Gesetz aus.
Merkzeichen BBerechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson – die Begleitperson fährt im öffentlichen Verkehr unentgeltlich mit
Merkzeichen aGaußergewöhnliche Gehbehinderung – Parkerleichterungen, insbesondere der blaue Parkausweis; die Kraftfahrzeugsteuer entfällt ganz
Merkzeichen HHilflosigkeit – Pauschbetrag von 7.400 Euro statt des Betrags nach dem Grad der Behinderung; die Wertmarke gibt es kostenlos

Das sind die häufigsten Nachteilsausgleiche, nicht alle – und die Voraussetzungen unterscheiden sich im Einzelnen. Die 1.140 Euro sind der Pauschbetrag ab einem Grad von 50; die Staffel reicht von 384 Euro (GdB 20) bis 2.840 Euro (GdB 100). Beträge Stand Oktober 2026.

Meine Tätigkeit umfasst insbesondere

  • Grad der Behinderung
  • Schwerbehinderteneigenschaft
  • Gleichstellung
  • Merkzeichen G
  • Merkzeichen B
  • Merkzeichen aG
  • Heilungsbewährung
  • Herabsetzungsverfahren
  • medizinische Sachverständigengutachten

Auch hier spielen medizinische Gutachten häufig eine zentrale Rolle. Und auch hier gilt: Ein Gutachten sollte nicht nur ein Ergebnis nennen, sondern nachvollziehbar erklären, wie es dorthin gekommen ist.

Vieles hängt aber schon davon ab, wie die eigenen Einschränkungen im Verfahren beschrieben werden. Worauf es dabei ankommt, steht auf einer gezeichneten Checkliste in zwei Teilen zum Mitnehmen.

Checkliste zur Schwerbehinderung ansehen ↓

Schwerpunkt

Pflegegrad & Pflegeversicherung

Ein Pflegegrad ist das Ergebnis einer Rechnung – und die lässt sich überprüfen.

Ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit besteht, ermittelt der Medizinische Dienst in einem Gutachten. Bewertet werden sechs Lebensbereiche, die sogenannten Module – von der Mobilität über die geistigen Fähigkeiten und die Selbstversorgung bis zur Gestaltung des Alltagslebens. Aus den gewichteten Punkten ergibt sich der Pflegegrad.

Ich werte diese Gutachten Modul für Modul aus: Sind alle Einschränkungen erfasst? Passen die Punkte zu dem, was im Alltag tatsächlich an Hilfe nötig ist? Nicht selten entscheiden wenige Punkte darüber, ob ein höherer Pflegegrad erreicht wird.

Das Gewicht der sechs Module ist dabei sehr unterschiedlich: Die Selbstversorgung allein macht 40 Prozent aus, die Mobilität nur 10 Prozent. Von den beiden Modulen zu den geistigen Fähigkeiten und den Verhaltensweisen zählt nur der höhere Wert, nicht die Summe.

Pflegegradgewichtete GesamtpunktePflegegeld je Monat
112,5 bis unter 27kein Pflegegeldstattdessen der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro
227 bis unter 47,5347 Euro
347,5 bis unter 70599 Euro
470 bis unter 90800 Euro
590 bis 100990 Euro

Punktgrenzen nach § 15 Abs. 3 SGB XI, Beträge nach § 37 Abs. 1 SGB XI, Stand Oktober 2026. Pflegegrad 5 ist ausnahmsweise auch unter 90 Punkten möglich, wenn eine besondere Bedarfskonstellation vorliegt.

Typische Themen

  • Pflegegrad abgelehnt
  • Höherstufung
  • Gutachten des Medizinischen Dienstes
  • Module und Punkte
  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Widerspruch

Medizinische Gutachten – kein Buch mit sieben Siegeln

In vielen Verfahren im Erwerbsminderungs-, Schwerbehinderten- und Pflegerecht entscheidet die Begutachtung über Erfolg oder Misserfolg.

Ich beschäftige mich deshalb seit vielen Jahren intensiv mit der Auswertung medizinischer Sachverständigengutachten – nicht nur in meinen Verfahren, sondern auch publizistisch.

Vor dem Termin

Gut vorbereitet zur Begutachtung

Nicht jede Begutachtung fragt dasselbe. Wer das weiß, kann sich vorbereiten – und wer vorbereitet ist, schildert genauer. Das hilft dem Sachverständigen und Ihnen gleichermaßen.

Im Schwerbehindertenrecht geht es darum, wie sich Ihre gesundheitlichen Einschränkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft auswirken, nicht darum, welche Diagnosen in der Akte stehen.

Bei der Erwerbsminderungsrente zählt, wie viele Stunden täglich Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch arbeiten können und welche qualitativen Einschränkungen dabei bestehen. Das Bundessozialgericht spricht von einer Funktionsbegutachtung: Maßgeblich ist das verbliebene Leistungsvermögen, nicht die exakte Diagnose.

Beim Pflegegrad wird geprüft, wie selbständig Sie Ihren Alltag noch bewältigen – in sechs Lebensbereichen, von der Mobilität bis zur Gestaltung des Alltagslebens.

Praktische Hinweise

  • Vorher überlegen: Was geht im Alltag nicht mehr wie früher? Notieren Sie Beispiele, nicht Diagnosen.
  • Konkret werden: Nicht „Rückenschmerzen“, sondern was daran scheitert – Schuhe binden, zwanzig Minuten stehen, eine Kiste tragen.
  • Unterlagen mitnehmen: Arztberichte, Entlassungsbriefe, Medikamentenplan, Reha-Unterlagen. Fehlt etwas, sagen Sie, dass Sie es nachreichen können.
  • Gute und schlechte Tage schildern: Beides gehört zum Bild. Wer nur den schlechtesten Tag beschreibt, wirkt unglaubwürdig; wer nur den besten beschreibt, schadet sich.
  • Weder übertreiben noch verharmlosen: Beides führt zu einem unrichtigen Gutachten – und das zweite häufiger als das erste.
  • Begleitung mitnehmen: Sie dürfen grundsätzlich eine Vertrauensperson mitbringen. Sie soll Stütze sein, nicht Sprecher.
  • Danach aufschreiben: Notieren Sie noch am selben Tag, was gefragt wurde und was Sie geantwortet haben. Nach drei Monaten weiß das niemand mehr.

Sieben Merksätze aus meinem Aufsatz

Worauf es ankommtMerksatz
Vorbereitung„Gründliche Vorbereitung sichert eine präzise Einschätzung – klare Fakten für eine faire Begutachtung!“
Ehrlichkeit & Klarheit„Ehrlich und klar schildern – für ein objektives Gutachten!“
Verhalten in der Untersuchung„Ruhe und Mitarbeit fördern eine solide Begutachtung – fragen, verstehen, kooperieren!“
Konsistenz der Angaben„Konsistente Angaben stärken die Glaubwürdigkeit – Widersprüche wecken Zweifel!“
Auftreten„Selbstbewusst, aber sachlich – für eine realistische Begutachtung!“
Begleitperson„Begleitperson als Stütze, nicht als Stimme – für Rückhalt und klare Fakten!“
Nachbereitung„Nachbereitung sichert Klarheit – keine wichtigen Details übersehen!“

Die sieben Merksätze stammen aus meinem Aufsatz in ASR 4/2025, S. 134–144. Dort steht zu jedem Punkt eine Liste „Zu tun“ und „Zu vermeiden“.

Wie das im Einzelnen aussieht, steht auf zwei gezeichneten Blättern zum Mitnehmen.

Übersicht zur Begutachtung ansehen ↓

Aus meiner Praxis und meinen Veröffentlichungen

FachaufsatzDas medizinische Sachverständigengutachten im Sozialrecht: (K)ein Buch mit sieben Siegeln?ASR – Anwalt/Anwältin im Sozialrecht 4/2025, S. 134–144

Sieben Steuerungsmöglichkeiten für Mandant und Anwalt im Schwerbehinderten- und Rentenrecht.

Beitrag lesen (PDF)

Fachbeitrag in zwei TeilenWie bekomme ich einen Grad der Behinderung von 50 mit Diabetes?ASR 3/2023 und 4/2023 · Sozialrecht aktuell 6/2023 und 1/2024

Zugleich Anmerkung zum Urteil des SG Cottbus vom 16.01.2023 – S 17 SB 11/21, in dem ich die Klägerin vertreten habe.

Teil 1 lesen (PDF) · Teil 2 lesen (PDF)

SGB II – früher Bürgergeld bzw. Hartz IV

Grundsicherung & Jobcenter

Wenn das Jobcenter an der Miete kürzt.

Nicht jeder Bescheid ist schon deshalb richtig, weil eine Berechnung mehrere Seiten umfasst.

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt bei den Kosten der Unterkunft und Heizung. Wird die bislang berücksichtigte Miete gekürzt, prüfe ich, ob die Begrenzung im konkreten Fall auf einer rechtlich tragfähigen Grundlage beruht und welche Möglichkeiten bestehen, gegen die Kürzung vorzugehen.

Daneben geht es häufig um

  • Einkommen
  • Vermögen
  • Bedarfsgemeinschaft
  • Unterkunftskosten
  • Heizkosten
  • Aufhebung und Erstattung
  • Sanktionen
  • Erreichbarkeit
  • Überprüfungsanträge

Gerade bei Unterkunftskosten lohnt sich der genaue Blick. Eine vermeintlich kleine monatliche Kürzung kann sich über einen längeren Zeitraum zu einem ziemlich großen Problem entwickeln.

Welche Obergrenzen das Jobcenter in Cottbus dabei zugrunde legt, steht nach Haushaltsgröße und Zeitraum auf einem Blatt zum Mitnehmen. Die Heizkosten kommen gesondert hinzu. Stand der Übersicht ist Juli 2026.

Übersicht zur Miete in Cottbus ansehen ↓

Arbeitslosengeld I

Wenn eine Kündigung nicht das einzige Problem ist.

Eine Kündigung kommt häufig nicht allein. Manchmal besteht gleichzeitig eine längere Erkrankung, das Krankengeld läuft aus oder es stellt sich die Frage nach einer Erwerbsminderungsrente.

Dann greifen Arbeitsrecht und Sozialrecht ineinander.

Typische Themen

  • Arbeitslosengeld
  • Sperrzeit
  • Aufhebungsvertrag
  • Ruhen des Anspruchs
  • Krankheit während der Arbeitslosigkeit
  • Aussteuerung
  • Nahtlosigkeitsregelung

Krankengeld & gesetzliche Krankenversicherung

Wenn die Krankenkasse meint, Sie seien wieder gesund.

Streit entsteht häufig darüber, ob weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht und Krankengeld zu zahlen ist.

Weitere typische Fragen betreffen die Aussteuerung nach längerem Krankengeldbezug sowie die Übernahme von Behandlungen oder Arzneimitteln.

Typische Themen

  • Krankengeld
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Medizinischer Dienst
  • Aussteuerung
  • Mitgliedschaft
  • Kostenübernahme
  • Arzneimittel
  • medizinische Behandlung
  • Eilverfahren

Gerade wenn eine dringend benötigte Behandlung betroffen ist, kann effektiver Rechtsschutz auch bedeuten, nicht monatelang auf ein Hauptsacheverfahren zu warten.

Nach Kapazität

Arbeitsunfall & Berufskrankheit

In der gesetzlichen Unfallversicherung geht es selten nur darum, einen Status festzustellen. Meist ist die entscheidende Frage, ob der Unfall oder die berufliche Belastung die gesundheitlichen Beschwerden wesentlich verursacht hat – oder ob sie auch ohne dieses Ereignis entstanden wären.

Solche Kausalitätsfragen sind aufwendig und oft nur mit mehreren Gutachten zu klären.

  • Arbeitsunfall
  • Wegeunfall
  • Berufskrankheit
  • Verletztenrente
  • Minderung der Erwerbsfähigkeit

Mandate aus diesem Bereich übernehme ich nach vorheriger Prüfung des konkreten Falles und nur, wenn meine aktuellen Kapazitäten es zulassen.

So arbeite ich

Zunächst muss klar sein, wo das eigentliche Problem liegt. Ich werte deshalb Bescheide, medizinische Unterlagen und den bisherigen Verfahrensverlauf aus und bespreche mit Ihnen realistisch, welche Möglichkeiten bestehen.

  1. Bescheid prüfen
  2. Widerspruch
  3. Klage zum Sozialgericht
  4. Gutachten auswerten
  5. weitere Rechtsmittel

Je nach Verfahrensstand umfasst die Vertretung den Widerspruch, das Klageverfahren vor dem Sozialgericht, die Auswertung gerichtlicher Sachverständigengutachten und – wenn erforderlich – die Prüfung weiterer Rechtsmittel.

Termin? Lieber kurz anrufen.

Sie möchten wissen, ob Ihr Fall zu meinem Schwerpunkt gehört? Am einfachsten lässt sich das bei einem kurzen Telefonat mit meiner Kanzlei klären.

03 55 / 28 86 37 21

Bürozeiten Montag bis Freitag, 07:30 Uhr bis 16:15 Uhr

Meine Rechtsanwaltsfachangestellte stimmt mit Ihnen einen Termin ab und klärt zugleich, welche Unterlagen benötigt werden.

Für nicht dringende Nachrichten können Sie alternativ das Kontaktformular verwenden.

Interview ohne Worte.
Seit über 10 Jahren sind Sie nun schon selbständig. Könnten Sie sich vorstellen, wieder zurück in ein Anstellungsverhältnis zu wechseln?
Und was ist, wenn eine Großkanzlei Sie anrufen und mit gigantischem Gehalt um Sie werben würde?
Was zeichnet einen guten Anwalt aus?
Digitale Spracherkennung, Elektronischer Rechtsverkehr, Legal Tech: Was kann keine noch so geniale Workflow-Automatisierung in Ihrer Kanzlei ersetzen?
Manchmal kann es beim Gericht sicherlich auch laut werden. Was machen Sie, um nicht die Beherrschung zu verlieren?
Und wenn die Stimmung kippt und die Luft toxisch wird, haben Sie dann eine Strategie?
Herz oder Verstand? Was ist wichtiger im Sozialrecht?
Geht es im Versicherungsrecht tatsächlich immer nur um das Kleingedruckte?
Sie vertreten im Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Sehen Sie hierin einen Widerspruch?
Porsche oder Tesla? Wie kommen Sie regelmäßig zur Arbeit und zum Gericht?
Neben Ihrer Tätigkeit als Anwalt sind Sie auch wissenschaftlich publizierend tätig. Was macht Ihnen mehr Spaß?
Wo sehen Sie sich in 10 Jahren?
Und zum Schluss: Wie sehen Sie eigentlich aus, wenn Sie zufrieden und ganz entspannt sind?