Sozialrecht
Vielleicht kennen Sie dieses Gefühl der Hilflosigkeit: In einer schwierigen Lebenslage (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Geldnot) suchen Sie eine Sozialbehörde auf, fragen sich durch, füllen zahlreiche Anträge und Formulare aus, reichen Unterlagen ein und erhalten am Ende einen Bescheid, den Sie nicht verstehen. In einer solchen Situation ist es notwendig, nicht vorschnell aufzugeben, sondern aktiv zu werden.
Lassen Sie sich nicht von einer Behördensprache einschüchtern, die Sie nicht verstehen. Sorgen Sie für Waffengleichheit! Egal, ob Sie nun Ärger mit dem Jobcenter, der Bundesagentur, dem Sozialamt, Ihrer Rentenversicherung oder Kranken- oder Pflegekasse haben – ich helfe Ihnen gern.
Die Bescheide der Jobcenter, der Bundesagentur und anderer Behörden sind häufig fehlerhaft und rechtlich angreifbar. Dies liegt oft daran, dass die jeweilige Entscheidung auf der Grundlage nicht ausreichender oder unzutreffender Fakten zu Stande gekommen ist oder die gesetzlichen Vorschriften mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zulassen. Auch die unübersichtliche, sich ständig ändernde Rechtslage provoziert rechtswidrige Entscheidungen. Es lohnt sich, alle Bescheide eingehend zu prüfen!
Gerichtskosten im Sozialrecht und Prozesskostenhilfe:
Und guter Rat ist in solchen Situationen nicht nur wichtig, sondern angesichts der Möglichkeit von staatlich garantierter Beratungs- und Prozesskostenhilfe im Sozialrecht häufig auch gar nicht teuer. Auch der Gang zum Gericht muss nicht – was vielen unbekannt ist – wegen etwaiger Kosten gescheut werden. Fast alle Verfahren vor den Sozialgerichten sind kostenfrei. Werfen Sie nicht vorschnell die Flinte ins Korn und verzichten auf bares Geld!
Welche Unterlagen benötige ich für eine Vertretung in Ihrem Fall?
- bisherigen Schriftverkehr mit der Gegenseite, insbesondere aller Bescheide
- Vollmacht – ausgefüllt, datiert und unterschrieben
- im Falle einer Klageerhebung: Rechtschutzversicherung oder – soweit Sie sich keinen Anwalt leisten können – Prozesskostenhilfeantrag – vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den erforderlichen Anlagen versehen
Ohne Ihre Hilfe kann ich für Sie nicht tätig werden. Ich will ja nicht „daneben schießen“. Über den Schriftwechsel mit der Gegenseite hinaus muss ich genau wissen, was passiert ist und was Ihr Ziel ist. Durch Ihre zeitnahe Mit- und Zuarbeit können Sie eine Entscheidung in Ihrer Sache erheblich beschleunigen. Datenschutz und anwaltliche Schweigepflicht sind für mich selbstverständlich.
Hier meine Schwerpunkte
Als Fachanwalt für Sozialrecht kann ich auf über 10 Jahre Berufserfahrung und weit über tausend von mir geführte Verfahren zurückblicken. Mein Leistungsspektrum erstreckt sich auf folgende Bereiche:
- „Hartz IV“ (Leistungen nach dem SGB II, Mitwirkungspflichten, Bedarfsgemeinschaft, Regelbedarf und Sonderbedarfe, Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Anrechnung von Einkommen und Vermögen, Sanktionen, Aufhebung und Erstattung, Aufrechnung)
- Arbeitslosengeld I (Leistungen nach dem SGB III, Anspruchsvoraussetzungen, Dauer und Höhe des Anspruchs, Ruhen nach Sperrzeit)
- gesetzliche Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, Reha)
- Schwerbehinderung (Grad der Behinderung, gesundheitliche Merkmale und Nachteilsausgleiche)
- gesetzliche Krankenversicherung (Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, Hilfsmittel)
- gesetzliche Pflegeversicherung (Leistungen der Pflegeversicherung, Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Pflegegrad)
- gesetzliche Unfallversicherung (Entschädigung für Arbeitsunfall und Berufskrankheit)