»Hartz IV« (Bürgergeld)
Wussten Sie, dass sich nahezu 70% aller Verfahren vor dem Sozialgericht Cottbus aktuell um Fragen aus dem Bereich „Hartz IV“ drehen? Tendenz steigend! Im Jahr 2012 mussten aufgrund der Flut von Klagen mehr als 5 neue Richter eingestellt werden! 2017 wurde nochmals mit 3 neuen Richtern aufgestockt.
Daher ist es nicht erstaunlich, dass sich auch ein Großteil meiner „Fälle“ mit „Hartz IV“-Problemen befasst. Die Fehlerquote der Jobcenter in diesem Bereich ist sehr hoch. Dies liegt vor allem an den „Hartz IV“-Gesetzen, um die sich zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe, ungeklärte Rechtsfragen und komplizierte Berechnungsmethoden ranken. Streit ist daher vorprogrammiert!
Umso wichtiger ist es, dass Sie die Aufklärung des Sachverhaltes und die juristische Bewertung nicht allein dem Jobcenter und dem Sozialgericht überlassen, sondern selbst aktiv werden und die Fehler in den Bescheiden klar benennen. Die Kenntnis aktueller Gerichtsentscheidungen ist hierfür unabdingbar.
Eine Auswahl noch ungeklärter Rechtsfragen aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (umgangssprachlich: „Hartz IV“ oder ALG II), die momentan dem BSG vorliegen, finden Sie hier:
Weitere praxisrelevante Entscheidungen zum Thema „Hartz IV“ habe ich unter der Rubrik NEWS zusammengestellt. Die von mir selbst erstrittenen Entscheidungen sind dort mit meinem Logo gekennzeichnet.
Wenn Sie also das unbestimmte Gefühl haben, dass Sie zu wenig Geld vom Jobcenter bekommen oder „etwas“ mit Ihrem Bescheid „nicht stimmt“, haben Sie 2 Möglichkeiten: Erstens – Sie googeln selbst im Internet nach Lösungen zu Ihrem „Hartz IV“-Problem. Zweitens – Sie nehmen direkt Kontakt mit mir auf. Ein fundiertes Schreiben hilft in der Regel mehr als stundenlanges Suchen im Netz. Denn jeder Fall ist anders und Standardlösungen gibt es fast nie.
Checkliste
Welche Unterlagen benötige ich bei Ihrem »Hartz IV«-Problem?
- alle Schriftstücke des Jobcenters, mit denen Sie nicht einverstanden sind
- Vollmacht von allen volljährigen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft – ausgefüllt, datiert und unterschrieben
- im Falle einer Klageerhebung: Prozesskostenhilfeantrag von allen volljährigen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft – vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den erforderlichen Anlagen versehen
Um alles Weitere kümmere ich mich. Hier vorab die Antwort auf 2 »Klassiker-Fragen«, die mir häufig gestellt werden: