Rente
Als Fachanwalt für Sozialrecht bin ich auf die Bearbeitung von Fällen aus der gesetzlichen Rentenversicherung spezialisiert. Ein Großteil dieser „Fälle“ befasst sich mit Ansprüchen auf Renten wegen teilweiser oder vollständiger Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Hier hängt der Ausgang eines Verfahrens meist von einem medizinischen Sachverständigengutachten ab. Meine Hauptaufgabe besteht darin, das in der Regel alles entscheidende Gutachten gründlich auszuwerten sowie – sollte es nicht in unserem Sinne ausfallen – auf mögliche „Schwachstellen“ abzuklopfen und dann qualifiziert „anzugreifen“. Hierbei reicht es freilich nicht aus, nur die Epikrise oder das zusammenfasende Ergebnis bzw. die Beantwortung der Beweisfragen zu lesen. „Angriff“ meint auch keine unsachliche Stellungnahme im „Pitbull-Stil“. Gleichwohl besteht kein Grund dazu, medizinische Gutachten immer als unumstößliche Weisheiten eines „Halbgottes in Weiß“ kritiklos hinzunehmen. Der Gegenseite und dem Gericht muss vielmehr deutlich vor Augen geführt werden, ob und warum das Gutachten eine oder gerade keine tragfähige Entscheidung ermöglicht. Häufig zu kritisieren sind formelle und inhaltliche Gesichtspunkte. Nicht selten verkennen Sachverständige auch ihren Auftrag oder werden nur unzureichend über rechtliche Begriffe und Zusammenhänge aufgeklärt. Das Gutachten läuft dann zwangsläufig in „eine falsche Richtung“. Hier gilt es, korrigierend einzugreifen.
Ich bespreche mit Ihnen auch weitere angrenzende Fragen, an die Sie vielleicht noch gar nicht gedacht haben, zum Beispiel:
- Wie verhalte ich mich, wenn eine Kündigung droht oder das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt wurde?
- Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung?
- Antrag auf eine private Berufsunfähigkeitsrente?
Meine Arbeitsweise im Rentenversicherungsrecht:
- realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten
- Auswertung der vorhandenen Bescheide
- erforderlichenfalls Widerspruch beim Rententräger und Widerspruchsbegründung
- erforderlichenfalls Klage zum Sozialgericht und Klagebegründung
- Auswertung und Stellungnahme zum gerichtlichen Sachverständigengutachten
- Begleitung und Vertretung in der mündlichen Verhandlung
- nach Abschluss der 1. Instanz: Erörterung des weiteren Vorgehens, insbesondere zu den Erfolgsaussichten einer Berufung, wenn Sie denn »verloren« haben
- erforderlichenfalls Antrag auf Einholung eines Gegengutachtens nach § 109 SGG