Krankentagegeld
Die private KT-Versicherung ist eine Personenversicherung. Sie ersetzt durch das vereinbarte Krankentagegeld den als Folge von Krankheit oder Unfall durch 100%ige Arbeitsunfähigkeit verursachten Verdienstausfall. Soviel zur Theorie.
Da das versicherte Krankentagegeld in den meisten Fällen (deutlich) höher ist, als die Rente aus der BU-Versicherung, hat der Versicherungsnehmer ein erhebliches Interesse daran, dass der KT-Versicherer nicht vorschnell eine BU annimmt.
Im Versicherungsrecht entscheiden oft Details über den Erfolg oder Misserfolg eines Rechtsstreits. Da hilft Ihnen eine Suche im Internet zu bestimmten Stichworten nur bedingt weiter. Wenn Sie einen konkreten Fall haben, sollten Sie dringend einen Fachanwalt beauftragen.
Checkliste:
Welche Unterlagen ich für eine erfolgversprechende Wahrnehmung in Ihrem KT-Fall benötige, erfahren Sie hier.
Um alles Weitere – auch die Deckungsanfrage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer – kümmere ich mich.
In der Praxis kommt es häufig dazu, dass der Versicherer der Ansicht ist, ein Versicherungsnehmer hätte keinen oder nicht den vollen Anspruch auf die versicherte Leistung. Hier die 3 „Klassiker“ unter den Ablehnungsgründen der KT-Versicherer:
- KT-Versicherer behauptet, er habe das Recht, den Vertrag rückwirkend anzufechten oder vom Vertrag zurückgetreten, weil (angeblich) bei Vertragsschluss Vorerkrankungen nicht angegeben wurden – vorvertragliche Verletzung der Anzeigepflicht
- KT-Versicherer ist der Ansicht, der Versicherungsnehmer sei nicht zu 100% arbeitsunfähig – keine Arbeitsunfähigkeit
- KT-Versicherer ist der Meinung, der Versicherungsnehmer sei nicht mehr (nur) arbeitsunfähig, sondern schon berufsunfähig – bereits Berufsunfähigkeit (BU)